Jedes Unternehmen ist zur Buchführung verpflichtet. Es wird zwischen zwei großen Kategorien von Unternehmen unterschieden:
- die KMU (kleine und mittelgroße Unternehmen) sind zu einer vollständigen doppelten Buchführung verpflichtet, sie können sich allerdings für das verkürzte Schema entscheiden.
- die großen Unternehmen müssen den Jahresabschluss gemäß dem vollständigen Schema vorlegen.
Die Buchführungsunterlagen sowie alle Belege, die zur Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte genutzt werden können, müssen über einen Zeitraum von sieben Jahren nach dem Veranlagungszeitraum, auf den sich die Unterlagen beziehen, aufbewahrt werden.
Weitere Informationen zu den finanziellen und buchhalterischen Vorschriften (fr) finden sich auf der Website des FÖD Wirtschaft.
Weitere Informationen zu Jahresabschlüssen finden Sie auf der Website der Belgischen Nationalbank.