Buchführungsauflagen

Jedes Unternehmen ist zur Buchführung verpflichtet. Es wird zwischen zwei großen Kategorien von Unternehmen  unterschieden:

  • die KMU (kleine und mittelgroße Unternehmen) sind zu einer vollständigen doppelten Buchführung verpflichtet, sie können sich allerdings für das verkürzte Schema entscheiden.
  • die großen Unternehmen müssen den Jahresabschluss gemäß dem vollständigen Schema vorlegen.

Die Buchführungsunterlagen sowie alle Belege, die zur Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte genutzt werden können, müssen über einen Zeitraum von sieben Jahren nach dem Veranlagungszeitraum, auf den sich die Unterlagen beziehen, aufbewahrt werden.

Weitere Informationen zu den finanziellen und buchhalterischen Vorschriften  (fr) finden sich auf der Website des FÖD Wirtschaft.

Weitere Informationen zu Jahresabschlüssen finden Sie auf der Website der Belgischen Nationalbank.

Aktuelles

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  • UBO: Nachfrist für die Registrierung

    Das belgische Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche verpflichtet Unternehmen, (internationale) Vereinigungen ohne Gewinnzeck und Stiftungen, angemessene, genaue und aktuelle Informationen über ihre wirtschaftlichen Eigentümer (deren englisches Akronym „UBO“ – Ultimate Beneficial Owner" lautet) zu erfassen und auf dem neuesten Stand zu halten. Verwaltungsräte, Geschäftsführer usw. hatten bis zum 30. September 2019 Zeit, die Angaben über die wirtschaftlichen Eigentümer elektronisch an das UBO-Register zu übermitteln.