Die Bemessungsgrundlage und die steuerliche Veranlagung erfordern bestimmte Überprüfungen und Kontrollen, um etwaige Fehler oder Auslassungen in der Steuererklärung aufzuspüren.
Gewisse Fehler werden von der Behörde auf Grundlage der ihr vorliegenden Zahlen automatisch korrigiert. In anderen Fällen sieht sich die Steuerbehörde gezwungen, die Steuerpflichtigen um weitere Auskünfte zu bitten.
Die Verfahren der Einkommensteuer (für natürliche Personen und Gesellschaftssteuer) und der Umsatzsteuer weisen leichte Unterschiede auf.
Weitere Informationen zur Steuerprüfung im Bereich der Einkommensteuer für natürliche Personen (fr)
Weitere Informationen zur Steuerprüfung im Bereich der Gesellschaftssteuer (fr)
Weitere Informationen zur Steuerprüfung im Bereich der Umsatzsteuer (fr)