Feststellung
Ein Todesfall muss amtlich festgestellt werden. Wenn der Tod zu Hause eintritt, sollten Sie Ihren Hausarzt oder den Bereitschaftsarzt benachrichtigen. Er stellt den Tod fest und fertigt die von ihm zu unterschreibende Todesbescheinigung aus. Im Falle eines Todes im Krankenhaus wird dort die Sterbeurkunde ausgestellt.
Wenn der Verstorbene Organspender ist oder seinen Körper der Wissenschaf (FR) zur Verfügung stellen will, müssen Sie das Krankenhaus so schnell wie möglich davon in Kenntnis setzen.
Meldung
Der Tod einer Person muss so schnell wie möglich dem Standesamt der Gemeinde gemeldet werden, in der die Person verstorben ist.
In der Regel kümmert sich der Bestatter um die Todeserklärung und erledigt alle administrativen Formalitäten.
Bei der Meldung müssen Sie folgende Dokumente vorlegen:
• die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung
• den Personalausweis des Verstorbenen
• Ihren eigenen Personalausweis
• die Heiratsurkunde des Verstorbenen
• den Führerschein des Verstorbenen
• eine etwaige letzte Verfügung des Verstorbenen
Im Falle eines verdächtigen oder gewaltsamen Todes müssen Sie die folgenden weiteren Dokumente beibringen:
• das polizeiliche Protokoll
• die staatsanwaltliche Freigabe zur Beerdigung oder Einäscherung
Sterbeurkunde
Eine Sterbeurkunde beweist die Tatsache des Todes und ist Nachweis der Identität des Verstorbenen. Diese Urkunde ist erforderlich, damit der Standesbeamte die Genehmigung zur Überführung und Beerdigung bzw. Einäscherung des Verstorbenen erteilen kann.
Die Sterbeurkunde wird in der Gemeinde ausgestellt, in der die Person verstorben ist. Die betreffende Gemeinde leitet die Urkunde dann an die Wohnsitzgemeinde des Verstorbenen weiter.
Die Sterbeurkunde wird in die Zivilstandsregister am Sterbeort eingetragen. Sie wird auch im Zivilstandsregister am letzten Wohnsitz des Verstorbenen eingetragen.
Sie können einen Auszug oder eine Kopie der Sterbeurkunde (FR) bei der örtlichen Gemeindebehörde erhalten, bei der diese registriert ist.
Weitere Formalitäten
Denken Sie daran, die folgenden Personen oder Einrichtungen über den Todesfall zu informieren:
- Bank
- Notar
- Versicherung
- Krankenkasse
- Pensionsstelle
- Finanzamt
- Vermieter
- Wasserwerk
- Gas- und Stromversorger
- …
Weitere Informationen erhalten Sie beim Standesamt Ihrer Gemeinde oder auf folgenden Websites:
www.vlaanderen.be (NL) www.wallonie.be (FR) www.bruxelles.irisnet.be (FR/NL/EN)