Konzertierungsausschuss verstärkt präventive Gesundheitsmaßnahmen gegen Omicron-Variante

Der Konzertierungsausschuss hat heute die epidemiologische Situation in unserem Land erörtert und festgestellt, dass sich die Omicron-Variante rasch ausbreitet. Daher rät er zur Vorsicht und werden die Schutzmaßnahmen ab Sonntag, dem 26. Dezember, verschärft.

Der Konzertierungsausschuss stellt fest, dass die Zahl der Infektionen zurückgegangen ist und der Druck auf die Pflege leicht abgenommen hat. Dennoch sind weiterhin 693 Betten auf den Intensivstationen mit Corona-Patienten belegt.

Inzwischen wird unser Land, wie auch andere Länder, mit einer neuen Realität konfrontiert: der raschen Ausbreitung der neuen Omicron-Variante, die bereits mehr als 27 % der Ansteckungen in Belgien verursacht. Omicron ist wesentlich ansteckender als die bisherigen Varianten und wird bis Anfang 2022 die vorherrschende Variante in unserem Land sein.

Angesichts der hohen Infektiosität der Omicron-Variante ist äußerste Vorsicht geboten.

Bedeutung der Auffrischungsimpfung

Die Impfstoffe sind nach wie vor der wichtigste Schutz vor schweren Erkrankungen, die durch das Coronavirus verursacht werden, wobei vor allem die Auffrischungsimpfung einen zusätzlichen Schutz gegen die Omicron-Variante bietet. Fast vier von zehn Erwachsenen (37 %) haben ihre Auffrischungsimpfung bereits erhalten; der Konzertierungsausschuss möchte, dass alle Erwachsenen bis Ende Januar die Gelegenheit haben, sich mit der Auffrischungsimpfung impfen zu lassen.

Um die Ausbreitung von Omikron zu verlangsamen, die Auswirkungen auf die Krankenhäuser zu begrenzen und die Wiedereröffnung der Schulen nach den Weihnachtsferien nicht zu gefährden, hat der Konzertierungsausschuss eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, die ab Sonntag, dem 26. Dezember, in Kraft treten.

Schutzmaßnahmen

1. Keine Lockerungen

Die derzeitigen Regeln, die im Konzertierungsausschuss vom 3. Dezember beschlossen wurden, bleiben in Kraft, insbesondere die Maskenpflicht (ab dem Alter von 6 Jahren), die Homeoffice-Pflicht (mit höchstens einem Rückkehrtag) und die Sperrstunde für den Horeca-Sektor (um 23 Uhr, keine Ausnahme für Heiligabend oder Silvester).

2. Ereignisse in Innenräumen verboten

Alle Großereignisse in Innenräumen sind verboten. Dies betrifft auch Weihnachtsmärkte, Wintermärkte, kulturelle und andere Darbietungen und Kongresse, die in Innenräumen stattfinden.

Innenräume im kulturellen, festlichen und rekreativen Bereich sind ebenfalls geschlossen, mit Ausnahme von:

  • Bibliotheken, Ludotheken und Mediatheken,
  • Museen,
  • organisierten Aktivitäten, die auf die Bedürfnisse schutzbedürftiger Gruppen ausgerichtet sind, d.h. soziokulturelle Aktivitäten, Weiterbildungsaktivitäten und professionell betreute Aktivitäten für Jugendliche,
  • Empfangs- und Festsälen, nur für Hochzeiten und Bestattungen,
  • Wellnesszentren, einschließlich Saunen, Solarien, Whirlpools, Dampfbäder und Dampfduschen.

Auch Kinos, Laserspiele, Bowlinghallen, Escape Rooms, Paintball-, Snooker-, Dart- und Billardzentren und Indoor-Trampolinparks müssen schließen.

Der Sportsektor bleibt geöffnet, einschließlich Fitnesszentren und Schwimmbäder. Die Freizeitbereiche von Schwimmbädern und subtropischen Schwimmbädern müssen schließen, ebenso die Innenbereiche der Vergnügungsparks und Tierparks. Sportlehrgänge dürfen nur ohne Übernachtung stattfinden.

3. Strengere Regeln für Ereignisse im Freien

Für Ereignisse im Freien werden strengere Vorschriften gelten, um Gedränge zu vermeiden:

  • Verbot der Nutzung von Zelten und anderen überdachten Bereichen für Besucher,
  • höchstens ein Besucher je 4 m²,
  • ab 100 Besuchern: Einbahnverkehrsplan mit getrennten Ein- und Ausgängen.

4. Sportwettkämpfe ohne Publikum

Bei Wettkämpfen und Trainings sowohl im Profisport als auch im Amateursport ist die Anwesenheit von Zuschauern verboten, sowohl in Innenräumen als auch im Freien.

5. Sicheres Einkaufen

Höchstens zwei Personen (mit Ausnahme von Minderjährigen des eigenen Haushalts) dürfen zusammen einkaufen. Pro 10 m² Geschäftsfläche ist ein Besucher erlaubt. Zwischen einkaufenden Gruppen muss ein Abstand von 1,5 m gewährleistet sein. Beträgt die Geschäftsfläche mehr als 400 m², muss eine angemessene Zugangskontrolle vorgesehen werden.

6. Homeoffice-Pflicht

Homeoffice bleibt Pflicht, mit höchstens einem Rückkehrmoment pro Woche.

7. Sichere Festtage

Der Konzertierungsausschuss empfiehlt, die Kontakte während der Weihnachtszeit weiterhin einzuschränken, und ermutigt zur Durchführung von Selbsttests. Lüften Sie die Innenräume und tragen Sie eine Maske. Und wenn Sie sich krank fühlen, bleiben Sie zu Hause.

Angesichts der positiven Stellungnahmen des Hohen Gesundheitsrates und des Beratenden Ausschusses für Bioethik forderte der Konzertierungsausschuss zudem die Taskforce Impfung auf, so bald wie möglich und auf freiwilliger Basis mit der Impfung von Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren zu beginnen.

Der Konzertierungsausschuss empfiehlt die Verwendung von FFP2-Masken für schutzbedürftige Personen. Jüngste wissenschaftliche Studien scheinen anzudeuten, dass die Omicron-Variante länger in der Luft bleibt als die vorherigen Varianten.

Der Konzertierungsausschuss wird die epidemiologische Situation in der ersten Januarhälfte neu bewerten.