Zulassung von Unternehmern

Die Zulassung ist ein Qualitätslabel. Die Unternehmer müssen einige Voraussetzungen in Bezug auf Ihre technische Fertigkeit, finanzielle Tragkraft und professionelle Integrität erfüllen. 

Im Rahmen eines staatlichen Auftrags bezweckt diese Zulassung, die notwendigen Garantien für die einwandfreie Ausführung der öffentlichen Arbeiten zu bieten.

Der Zulassungsantrag muss entweder vom Unternehmer selbst oder von seinem Berufsverband bei der Abteilung für die Zulassung von Unternehmern im FÖD Wirtschaft eingereicht werden.

Zusätzliche Auskünfte in Bezug auf die Gesetzgebung für Bauunternehmer (fr)

Aktuelles

Subscribe to Related Section NewsAll the news
  • Wann bekommen Sie den Heizkostenzuschuss in Höhe von 100 Euro?

    Die automatisch zugeteilte Prämie ist auf der Abschlags- oder Abschlussrechnung Ihres Stromversorgers zwischen dem 18. April und dem 31. Juli 2022 deutlich mit dem Vermerk "Bundesheizungsprämie" gekennzeichnet.

    Die Bearbeitung der Fälle ist derzeit im Gange und wird bis Ende Juli 2022 dauern.

    Bis dahin sollten Sie Ihre Stromrechnungen im Auge behalten, um zu überprüfen, ob Sie Ihre Prämie von 100 Euro erhalten haben. Sollte dies bis zum 1. August 2022 nicht der Fall sein, müssen Sie sie beim FÖD Wirtschaft einfordern:

  • UBO: Nachfrist für die Registrierung

    Das belgische Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche verpflichtet Unternehmen, (internationale) Vereinigungen ohne Gewinnzeck und Stiftungen, angemessene, genaue und aktuelle Informationen über ihre wirtschaftlichen Eigentümer (deren englisches Akronym „UBO“ – Ultimate Beneficial Owner" lautet) zu erfassen und auf dem neuesten Stand zu halten. Verwaltungsräte, Geschäftsführer usw. hatten bis zum 30. September 2019 Zeit, die Angaben über die wirtschaftlichen Eigentümer elektronisch an das UBO-Register zu übermitteln.