Der Gesellschaftssteuer unterliegen Unternehmen, Verbände, Organismen und Einrichtungen:
- mit eigener Rechtspersönlichkeit
- die ihren Gesellschaftssitz, ihre Hauptstandort, ihren Geschäfts- oder Verwaltungssitz in Belgien haben.
- deren Betrieb oder Aktivitäten einen gewinnorientierten Zweck verfolgen.
Die Gesellschaftssteuererklärung muss einmal jährlich abgegeben werden.
Sie finden ausführliche Informationen zur Gesellschaftssteuererklärung, der Bemessungsgrundlage, den Steuersätzen, den Vorabzügen und den Steuervorteilen auf der Website des FÖD Finanzen (fr).