Coronavirus: Phase II beibehalten, Übergang zur föderalen Phase und zusätzliche Maßnahmen

Wie am 10. März angekündigt, wird die Ausbreitung des Coronavirus tagesaktuell ausgewertet. Schließlich ist die Gesundheitssituation von gestern nicht dieselbe wie die von heute oder morgen.  Nach den jüngsten Entwicklungen trat der Nationale Sicherheitsrat (NSR) am Donnerstag, den 12. März, auf Veranlassung der Premierministerin und in Abstimmung mit den Ministerpräsidenten zusammen. Diese Sitzung des NSR fand im Anschluss an die Sitzungen der Expertengruppen, d. h. der Risk Assessment Group und der Risk Management Group, statt.

Es wurde beschlossen, ebenfalls mit dem Ziel, die Ausbreitung der Epidemie einzudämmen, die bestehenden Maßnahmen durch zusätzliche soziale Distanzierungsmaßnahmen zu verstärken. Diese Maßnahmen sind angemessen und auf eine maximale Effizienz ausgerichtet. Aus operativer Sicht treten wir in die föderale Phase des Krisenmanagements ein, was bedeutet, dass alle Entscheidungen durch eine Führungszelle getroffen werden, die sich aus der Premierministerin, den zuständigen Ministern und Ministerpräsidenten zusammensetzt. Diese Phase gewährleistet eine bessere Koordination und Information über die von den verschiedenen Stellen getroffenen Maßnahmen. Die angekündigten Maßnahmen gelten für das gesamte Staatsgebiet.

Alle öffentlichen Instanzen teilen die gleiche Verpflichtung zu kohärentem Handeln, zur Kohärenz der Kommunikation und Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen. Wir wollen, dass die gleiche Entscheidung überall in gleicher Weise angewendet wird. Das vorrangige Ziel ist der Schutz der öffentlichen Gesundheit.

Diese Maßnahmen gelten von Freitag, 24 Uhr, bis einschließlich 3. April. Wie bisher wird die Entwicklung auch weiterhin tagesaktuell bewertet.

Was die Schulen betrifft:

  • Was die Schulen betrifft, so wird der Unterricht ausgesetzt. Zumindest für die Kinder des medizinischen Personals und der Behörden (öffentliche Sicherheit) wird eine Kinderbetreuung organisiert. Für Kinder, die nur von älteren Menschen betreut werden können, wird den Eltern auch in den Schulen eine Lösung angeboten werden.
  • Die Kinderkrippen bleiben geöffnet.
  • Was die Universitäten und Hochschulen anbelangt, so wird empfohlen, Kursmodule für den Fernunterricht zu entwickeln. Diese Bildungsstätten werden daher nicht geschlossen, sondern bleiben aufgefordert, Alternativen zu den traditionellen Vorlesungen in Hörsälen oder auf engem Raum anzubieten. 

Was Einzelhandelsgeschäfte und Freizeitaktivitäten (Sport, Kultur, Folklore usw.) betrifft:

  • Alle Veranstaltungen werden unabhängig von ihrem Umfang und unabhängig davon, ob sie öffentlich oder privat sind, abgesagt.
  • Unter anderem bleiben Diskotheken, Gaststätten und Restaurants geschlossen.
  • Die Hotels bleiben mit Ausnahme ihrer Restaurants geöffnet.
  • Hauslieferungen und Drive-ins sind erlaubt.
  • Die Einzelhandelsgeschäfte bleiben ganzwöchig mit Ausnahme der Wochenenden geöffnet.
  • Lebensmittelgeschäfte und Apotheken bleiben weiterhin normal geöffnet (auch am Wochenende). Dennoch wird ihnen empfohlen, die Hygienemaßnahmen auf der Grundlage der bereits ausgesprochenen Empfehlungen zu verstärken.

Was die Arbeit betrifft:

  • Die Arbeit sollte so weit wie möglich fortgeführt werden, jedoch sollte die Telearbeit bevorzugt und, falls notwendig, verstärkt werden.

Was die öffentlichen Verkehrsmittel betrifft:

  • Die öffentlichen Verkehrsmittel funktionieren im normalen Betrieb, aber es wird gebeten, sich auf unverzichtbare Fahrten zu beschränken. Durch gleitende Arbeitszeiten kann die Überlastung der öffentlichen Verkehrsmittel vermieden werden.

Es sei darauf hingewiesen, dass diese Maßnahmen die zuvor ausgesprochenen Empfehlungen ergänzen.  Es gilt weiterhin die verstärkte Phase II.

Uns ist durchaus bewusst, dass diese Entscheidungen Auswirkungen auf die Wirtschaft haben werden, insbesondere in bestimmten Sektoren.

In diesem Zusammenhang verabschiedete der Ministerrat am 6. März zehn Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen:

  1. Kurzarbeit infolge höherer Gewalt
  2. Kurzarbeit aus wirtschaftlichen Gründen
  3. Zahlungsregelung für die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung
  4. Zahlungsregelung für die Mehrwertsteuer
  5. Zahlungsregelung für den Berufssteuervorabzug
  6. Zahlungsregelung für die Einkommen- und Körperschaftsteuer
  7. Reduzierung der Vorauszahlungen für Selbständige
  8. Aufschub oder Befreiung von der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge für Selbständige
  9. Bezug eines Ersatzeinkommens für Selbständige (Überbrückungsgeld)
  10. Flexibilität der föderalen Stellen bei der Erfüllung von Aufträgen

Diese Maßnahmen werden kontinuierlich überprüft, um sie gegebenenfalls auszubauen.

Schließlich erinnern wir Sie daran, dass die elementaren Hygieneregeln nach wie vor gültig sind, nämlich das Waschen der Hände mit Seife, Husten und Niesen in den Ellbogen und die Vermeidung von engem Personenkontakt.  Wenn Sie den geringsten Zweifel haben, wenden Sie sich an Ihren Arzt. Jeder muss dazu beitragen, die Ausbreitung des Virus einzudämmen.

Die folgenden Telefonnummern stehen allen Bürgern bei Fragen zur Verfügung: 

  • Für Fragen der Gesundheit oder der öffentlichen Ordnung: 0800/14.689
  • Für Fragen zur Wirtschaft: 0800/120.33

Weitere Informationen: