Steuererklärung 2020: FÖD Finanzen kontaktiert bestimmte Steuerpflichtige

Seit dem 20. April und bis zum 4. Mai 2020 ruft der FÖD Finanzen bestimmte Steuerpflichtige an, um ihnen einen telefonischen Termin zum Ausfüllen der Steuererklärung anzubieten

Folgende Personen können einen Anruf vom FÖD Finanzen erhalten: 

  • Personen, deren Erklärungen 2019 von Mitarbeitern des FÖD Finanzen ausgefüllt wurden,
  • Personen, die in diesem Jahr keinen Vorschlag für eine vereinfachte Steuererklärung erhalten,
  • soweit diese Personen dem FÖD Finanzen ihre Telefonnummer mitgeteilt haben

Diesen Personen wird im Mai oder Juni ein Termin angeboten, um ihre Erklärung telefonisch auszufüllen.

Auf diese Weise will der FÖD Finanzen sein Dienstleistungsangebot auch während der Ausgangssperre sicherstellen und die Unterstützung beim Ausfüllen so gut wie möglich planen.

Steuerpflichtige, die keinen Anruf erhalten, brauchen vorerst nichts zu unternehmen.

Die Steuerpflichtigen werden im Mai ihre Steuererklärung oder ihren Vorschlag für eine vereinfachte Erklärung erhalten. Wenn sie eine Steuererklärung erhalten, können sie die auf dem Umschlag vermerkte Nummer anrufen, um einen Termin zu vereinbaren.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des FÖD Finanzen.