Judikative

Die belgische Judikative (Rechtsprechung), die auf föderaler Ebene angewandt wird, basiert auf der in Französisch, Niederländisch und Deutsch formulierten Verfassung Belgiens. Diese Verfassung bildet die Basis der Grundrechte aller belgischen Staatsbürger sowie der innerhalb unseres Staatsgebiets auf individueller, politischer und rechtlicher Ebene ausgeübten Staatsgewalt. Sie sieht Sanktionen für Verstöße gegen die Gesetzgebung vor. 

Die Ausübung der judikativen Staatsgewalt ist von zwei weiteren verfassungsgemäßen Staatsgewalten, der Exekutiven (Vollziehung) und Legislativen (Gesetzgebung), getrennt. Diese Gewaltenteilung garantiert die vollständige Unabhängigkeit ihrer Prüfung sowie Sanktionierung von Verstößen.

Aufgrund der Verpflichtung der Achtung der Verfassung und Einhaltung der geltenden Gesetze – sowie der Verfügungen und Verordnungen, die von den Gemeinschaften und Regionen im Rahmen ihrer Zuständigkeit auch auf lokaler Ebene erlassen werden – kann jeder Staatsbürger, sei es als Urheber, Opfer oder Zeuge einer Straftat, eines Unfalls, einer Rechtstreitigkeit oder eines anderen Konflikts, eines Tages mit den Justizbehörden in Kontakt geraten.

Die Ausübung der Judikative und Anwendung ihrer Verfahren liegt in der Zuständigkeit der Zivil- und Strafgerichte sowie der Staatsanwaltschaft.

Alle Bereiche (Zivil- und Strafrecht, Wirtschaft, Finanzen, Sicherheit, Umwelt, Arbeit usw.) unterliegen der Rechtsprechung und Kodifikation und müssen durch die umfangreichen Bereiche des europäischen und internationalen Rechts ergänzt werden.

Auch wenn sich eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten auf lokaler Ebene (Polizei, Friedensgerichte, Schlichter usw.) beilegen lassen, können bestimmte Fälle zu Prozessen von größerem Ausmaß und längerer Dauer führen.

Ein wichtiger Aspekt dieser Materie ist auch das Schutz- und Vorbeugungsprinzip.

Dieses Portal fasst in einer Website alle Informationen und Dienste bezüglich der Thematik der rechtlichen und gesetzlichen Aspekte des Privat- und Gesellschaftslebens zusammen.

In der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Die Regierung der Gemeinschaft erarbeitet die Verfügungen im Rahmen ihrer Zuständigkeit und legt sie ihrem Parlament zur Abstimmung vor. Auf der regionalen Staatsebene bilden diese auch die Rechtsgrundlagen der Wallonischen Region. Die Gesetze, Verfügungen und Verordnungen werden im belgischen Gesetzesblatt veröffentlicht.

Die Judikative liegt in der föderalen Zuständigkeit. Dennoch besitzen Gemeinschaften und Regionen eine gewisse Handlungsvollmacht in Fragen der sozialen Unterstützung sowie richtigen und praktischen Information von Bürgern, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten oder entsprechend gefährdet sind (Strafgefangene, kriminell gefährdete Jugendliche usw.).

Weitere Informationen in Französisch und Niederländisch

Die Rubriken des Portals Belgium.be sowie des Großteils der offiziellen Websites des Föderalstaates, der Gemeinschaften und Regionen wurden noch nicht in vollem Umfang auch in deutscher Sprache erstellt. Daher laden wir Sie ein, für die Suche aller offiziellen Informationen und Dienste zu diesem Thema auch die französisch- oder niederländischsprachige Version dieser Rubrik zu konsultieren.

Die Rubrik „Belgien“ bietet allerdings in unseren drei Landessprachen sowie in Englisch umfangreiche Informationen über unser Land.