Die soziale Sicherheit von Personen, die in der Europäischen Union (EU) umziehen, fällt momentan unter die besondere Europäische Regelung, welche die sozialen Rechte von EU-Bürgern schützt. Europäische Bürger unterliegen dadurch jederzeit der Gesetzgebung von einem Land und zahlen also nur in diesem Land Sozialversicherungsprämien oder -beiträge.
Diese Grundsätze und Regeln gelten auch für Belgier, die im Vereinigten Königreich arbeiten oder wohnen, zumindest bis das Vereinigte Königreich die EU verlässt, also bis zum Ablauf der Verlängerung des Zeitraums von Artikel 50.
Wie die Regelung der sozialen Sicherheit danach verlaufen wird, hängt von der eventuellen Einigung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ab.
Seit dem 1. Februar 2020 ist Großbritannien nicht mehr Teil der Europäischen Union. Wir befinden uns derzeit in der Übergangsphase. Dieser befristete Zeitraum wurde im Rahmen des Austrittsabkommens vereinbart und wird mindestens bis zum 31. Dezember 2020 dauern. Bis dahin wird sich für Bürger, Verbraucher, Unternehmen, Investoren, Studenten und Forscher sowohl in der EU als auch in Großbritannien nichts ändern.