Sozialstatut der Selbstständigen

Der Selbstständige hat Anspruch auf soziale Grundabsicherung. Dazu muss er einer Sozialversicherungskasse beitreten, an die er Beiträge zahlt. Diese Beiträge werden auf der Grundlage des Einkommens berechnet und berechtigen unter anderem zu:

  • Kranken- und Invaliditätsversicherung
  • Kindergeld
  • Pension
  • Überbrückungsgeld
  • Mutterschaftsgeld
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Pflegegeld

Sie erhalten alle Auskünfte über das Sozialstatut von Selbstständigen (fr) auf der Website des FÖD Wirtschaft. Auf dieser Website erfahren Sie auch, welche Schritte Sie bei der Gründung eines Unternehmens (fr) und der Einstellung von Personal (fr) unternehmen müssen.

Der Selbstständige kann seinen sozialen Schutz und den seiner Familie erweitern, indem er z. B. ergänzende Versicherungen abschließt.

Das Landesinstitut der Sozialversicherungen für Selbstständige (LISVS) schützt das Sozialstatut der selbstständigen Unternehmer – ab der Gründung ihres Geschäfts bis nach ihrer Pension – und trägt auf diese Weise zu ihrem sozialen und wirtschaftlichen Wohlstand bei.