Durch die Staatsreform ist an die Stelle der Pyramide des Einheitsstaates ein komplexeres System mit drei ‚Etagen’ getreten.
Auf der höchsten Etage stehen jetzt der Föderalstaat, die Gemeinschaften und die Regionen, die auf juristischem Gebiet alle drei gleichgestellt sind. Trotz ihrer Gleichberechtigung sind sie für verschiedene Bereiche zuständig.
Die Etage unmittelbar darunter wird noch immer durch die Provinzen eingenommen. Vor der Staatsreform von 1993 standen die Provinzen unter der alleinigen Aufsicht des Zentralstaates. Nun müssen sie im Rahmen der föderalen, gemeinschaftlichen oder regionalen Zuständigkeiten unter der Aufsicht aller höheren Stellen arbeiten.
Am Fuß der Pyramide finden wir nach wie vor die Gemeinden, das dem Bürger am nächsten stehende Verwaltungsniveau. Genau wie die Provinzen unterstehen sie der Aufsicht der höheren Behörden und zwar je nach den wahrgenommenen Befugnissen derjenigen des Föderalstaates bzw. der Gemeinschaft oder der Region. Im Allgemeinen werden sie durch die Regionen finanziert und kontrolliert.