Innerhalb des Föderalstaates wird die gesetzgebende Gewalt einerseits durch das aus zwei Versammlungen (Abgeordnetenkammer und Senat) gebildete föderale Parlament und andererseits durch den König, ausgeübt. Der König übt keine persönliche Macht aus. Seine Minister tragen die volle Verantwortung durch die Gesetzentwürfe, die vom Parlament angenommen werden, und durch die Mitunterzeichnung der "Königlichen Beschlüsse".