Neben dem Föderalstaat und den Gemeinschaften stehen die Regionen.
Es gibt drei Regionen. Die drei regionalen Einrichtungen sind nach ihrem jeweiligen Territorium benannt. Daher sprechen wir (von Norden nach Süden) von der Flämischen Region, der Region Brüssel-Hauptstadt und der Wallonischen Region.
Die Regionen haben somit auch gesetzgebende und ausführende Organe, die man das Regionalparlament und die Regionalregierung nennt.
Nicht vergessen werden darf schließlich, dass in Flandern die Gemeinschafts- und Regionaleinrichtungen verschmolzen sind. Deshalb hat man in Flandern ein Parlament und eine Regierung.