Die Regionen verfügen über Zuständigkeiten in Bereichen, die mit ihrer Region oder ihrem Gebiet im weiteren Sinne des Wortes zu tun haben.
So sind die Flämische Region, die Region Brüssel-Hauptstadt und die Wallonische Region zuständig für Wirtschaft, Arbeitsplätze, Landwirtschaft, Wasserpolitik, Wohnungsbau, öffentliche Arbeiten, Energie, Verkehrswesen (mit Ausnahme der Belgischen Bahn), Umwelt, Raumordnung und Städtebau, Naturschutz, Kredit, Außenhandel, Aufsicht über die Provinzen, die Gemeinden und die Interkommunalen.
Überdies sind sie für die wissenschaftliche Forschung und die internationalen Beziehungen in den vorgenannten Bereichen zuständig.