Der König hat nicht nur eine im weitesten Sinne politische Rolle zu erfüllen. Darüber hinaus hat er auch eine sogenannte symbolische und repräsentative Funktion. Sie hängt mit der sozialen Dimension der Monarchie zusammen, die sich irgendwie von den politischen Aufgaben unterscheidet.
Da sich in diesem Bereich Rationales und Emotionales teilweise überschneiden, ist es nicht einfach, diesen Aspekt genau zu beschreiben.
Vertreter der Nation
Der König vertritt und verkörpert nicht den Staat, Träger der Staatsgewalt, sondern die Nation, oder anders ausgedrückt, das Land. In dieser Eigenschaft reist er ins Ausland, um dort Höflichkeits- oder Freundschaftsbesuche abzustatten und das Ansehen Belgiens im Ausland zu stärken. Die tatsächliche Tragweite und die positiven Auswirkungen derartiger Besuche stehen im direkten Zusammenhang mit dem Eindruck, den der Monarch hinterlassen hat, und den Beziehungen der beiden Staaten im allgemeinen zueinander: In dieser Hinsicht gehen der repräsentative und der politische (oder diplomatische) Aspekt wieder ineinander über.
Ebenfalls als Vertreter der Nation bereist der König in Begleitung der Königin aus verschiedensten Anlässen das ganze Land, sei es, um sich zu informieren, sei es, um die soziale, wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung in den zahlreichen Mikrokosmen im Lande anzuspornen und zu ermutigen. Damit verleiht er nicht allein seinem persönlichen Interesse, sondern auch dem Interesse oder der Anerkennung der Gemeinschaft als Ganzes gegenüber verdienten Personen oder Verwirklichungen Ausdruck.
Ein solcher Ausdruck der Anerkennung ist ein Vorrecht für diejenigen, die ihn in Empfang nehmen dürfen. Kaum einer steht einer solchen Ehrung gleichgültig gegenüber.
In Belgien paßt die Monarchie in den gesetzlichen und rationalen konstitutionellen Rahmen hinein, aber gleichzeitig bringt sie auch eine emotionale Botschaft, die sich auf ihre Ursprünge und ihre Kontinuität stützt.
Die dem König zur Verfügung gestellten Mitteln
Um diese Funktion zu erfüllen, kann sich der König selbstverständlich auf den ganzen Regierungs- und Verwaltungsapparat des Landes stützen. Außerdem wird allgemein akzeptiert, daß der König im Rahmen der Monarchie frei über persönliche Mitarbeiter und materielle Mittel verfügen kann. Dazu legt die Verfassung eine Zivilliste fest, d.h. kein Gehalt, sondern einen für den Monarchen bestimmten Betrag im Staatshaushalt, der es dem König ermöglicht, seine Mitarbeiter zu bezahlen, die königlichen Residenzen zu unterhalten, seine Kanzleien zu verwalten, seine persönlichen Ausgaben und seine Repräsentationskosten zu decken und seine Gäste zu bewirten.
Dies führte zum Entstehen des "Hauses des Königs".
Weitere Informationen: www.monarchie.be