Belgien, ein Föderalstaat

Belgien wurde 1830 unabhängig. Zwischen 1970 und 1993 entwickelt sich das Land mit Hilfe von sechs Staatsreformen (in 1970, 1980, 1988-89, 1993, 2001 und 2012-2014) zu einer Föderalstruktur. Aus diesem Grund lautet der erste Artikel der belgischen Verfassung: 'Belgien ist ein Föderalstaat, der sich aus Gemeinschaften und Regionen zusammensetzt'.

Die Befugnis Beschlüsse zu fassen, ist nicht länger ausschließlich der föderalen Regierung und dem föderalen Parlament unterstellt. Die Leitung des Landes befindet sich in den Händen von verschiedenen Partnern, die unabhängig ihre Befugnisse in ihren Bereichen ausführen.

Die Gemeinschaften

Die Neuaufteilung der Befugnisse verlief entlang zweier Linien. Die erste Linie ist die Sprache und in einem weiteren Rahmen, alle Kulturangelegenheiten. So entstanden die Gemeinschaften. Das Konzept 'Gemeinschaft' verweist auf Personen, aus denen eine Gemeinschaft besteht und das Band, das diese Personen zusammenhält, nämlich ihre Sprache und Kultur. Belgien liegt auf der Bruchlinie der germanischen und lateinischen Kultur. Dies erklärt, warum das Land drei offizielle Sprachen spricht: Niederländisch, Französisch und Deutsch. Aus diesem Grund gibt es in Belgien heute drei Gemeinschaften: die Flämische Gemeinschaft, die Französische Gemeinschaft und die Deutschsprachige Gemeinschaft. Diese Gemeinschaften sind daher mit den betreffenden Bevölkerungsgruppen identisch.

Die Regionen

Die zweite Linie der Staatsreform ist aufgrund wirtschaftlicher Interessen historisch inspiriert. Die Regionen, die nach mehr wirtschaftlicher Autonomie streben, drücken diese Interessen aus. Die Errichtung von drei Regionen war die Folge: die Flämische Region, die Region Brüssel-Hauptstadt und die Wallonische Region. Sie sind in gewisser Weise mit den amerikanischen Staaten und den deutschen 'Ländern' zu vergleichen.

Das Land ist des weiteren noch in 10 Provinzen und in 581 Gemeinden aufgegliedert.

Der Föderalstaat

Der Föderalstaat behält jedoch wichtige Befugnisse inne, die z.B. Außenbeziehungen, Verteidigung, Justiz, Finanzen, soziale Sicherheit, wichtige Teile der Volksgesundheit und Inneres angehen. Den Gemeinschaften und Regionen sind jedoch auch Außenbeziehungen erlaubt.