Die Zuständigkeiten der Provinzen

Die Provinzen sind für alle Themen zuständig, die im Interesse der Provinzen liegen, das heißt, die nicht auf föderaler, regionaler, gemeinschaftlicher oder kommunaler Ebene bearbeitet werden.

Die Provinzen sind u.a. in folgenden Bereichen zuständig:

  • nicht obligatorische Sekundarschulbildung 
  • Kultur 
  • Sport
  • Tourismus
  • Gesundheitsvorsorge
  • zivile Sicherheit (z. B. Koordination von Rettungsmaßnahmen) 
  • Verwaltung der Provinzstraßen 
  • Umweltschutz auf lokaler Ebene

Sie unterstehen den übergeordneten Behörden und besitzen damit eine relative Autonomie.