Die Provinzen verfügen über weit reichende Befugnisse. Sie haben Initiativen ausgearbeitet in Bezug auf das Unterrichtswesen, soziale und kulturelle Infrastrukturen, vorbeugende Medizin und Sozialpolitik. Außerdem befassen sie sich mit der Umwelt, mit Wegen und Wasserwegen, Wirtschaft, Verkehr, öffentlichen Arbeiten, Wohnungsbau, dem Gebrauch von Sprachen,...
Die Provinzen sind untergeordnete Verwaltungen, die ihre Befugnisse autonom ausüben. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sie ihre Befugnisse ohne Kontrolle durch die höheren Behörden ausüben. So wird beispielsweise eine Provinzschule unter der Kontrolle der Gemeinschaft verwaltet, während eine Initiative in Bezug auf Raumordnung durch die Region kontrolliert wird.
Die Ständige Abordnung ist für die tägliche Verwaltung der Provinzgeschäfte verantwortlich. Sie ist u.a. auch zuständig für die Erteilung von Genehmigungen für den Betrieb industrieller, handwerklicher, kommerzieller und landwirtschaftlicher Einrichtungen, die Risiken bergen oder schädlich sind und deshalb kontrolliert werden müssen.
Der Provinzgouverneur verfügt seinerseits über eine Reihe von Befugnissen hinsichtlich Sicherheit und Wahrung der Ordnung. Er organisiert beispielsweise die Koordination der Hilfsaktionen bei Katastrophen von bestimmtem Ausmaß.
Kurz gesagt obliegt der Provinz auf ihrem Gebiet die Verantwortung für alles, was das Gemeinwohl der Provinz betrifft, also alles, was im Interesse der Provinz geschehen muss und nicht unter das allgemeine Interesse des Föderalstaates, der Gemeinschaften und der Regionen oder unter das kommunale Interesse fällt.