Chemische Substanzen

Die Konzentration von immer mehr Chemikalien in unserer Umwelt führt zu einer Reihe von Umwelt- und Gesundheitsproblemen. REACH ist eine Verordnung der Europäischen Union zur Registrierung, Evaluation und Zulassung von Chemikalien (REACH). Sie wurde 2007 verabschiedet, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt besser vor Risiken im Zusammenhang mit Chemikalien zu schützen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie in der EU zu fördern.

Grundsätzlich gilt die REACH-Verordnung für alle chemischen Substanzen: Für Chemikalien, die in industriellen Prozessen eingesetzt werden, aber auch für solche, die in unserem täglichen Leben verwendet werden, zum Beispiel in Reinigungsmitteln, Farben und Artikeln wie Kleidung, Möbel und Elektrogeräte.

Die REACH-Verordnung überträgt die Beweislast auf die Unternehmen. Um sie umzusetzen, müssen Unternehmen die Risiken identifizieren und managen, die mit den Stoffen verbunden sind, die sie in der EU herstellen und vermarkten. Sie müssen der ECHA (Europäischen Agentur für chemische Stoffe) darlegen, wie die Substanz sicher verwendet werden kann, und den Anwendern die Maßnahmen zum Risikomanagement verdeutlichen. Wenn Risiken nicht beherrschbar sind, können die Behörden die Verwendung von Stoffen auf verschiedene Weise einschränken.

Eine der Innovationen von REACH, die den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft ermöglichen, ist das Gesetzgebungsinstrument „Zulassung", das Unternehmen dazu anregt, besonders besorgniserregende Stoffe durch sicherere Alternativen zu ersetzen.


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  • Wann bekommen Sie den Heizkostenzuschuss in Höhe von 100 Euro?

    Die automatisch zugeteilte Prämie ist auf der Abschlags- oder Abschlussrechnung Ihres Stromversorgers zwischen dem 18. April und dem 31. Juli 2022 deutlich mit dem Vermerk "Bundesheizungsprämie" gekennzeichnet.

    Die Bearbeitung der Fälle ist derzeit im Gange und wird bis Ende Juli 2022 dauern.

    Bis dahin sollten Sie Ihre Stromrechnungen im Auge behalten, um zu überprüfen, ob Sie Ihre Prämie von 100 Euro erhalten haben. Sollte dies bis zum 1. August 2022 nicht der Fall sein, müssen Sie sie beim FÖD Wirtschaft einfordern:

  • UBO: Nachfrist für die Registrierung

    Das belgische Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche verpflichtet Unternehmen, (internationale) Vereinigungen ohne Gewinnzeck und Stiftungen, angemessene, genaue und aktuelle Informationen über ihre wirtschaftlichen Eigentümer (deren englisches Akronym „UBO“ – Ultimate Beneficial Owner" lautet) zu erfassen und auf dem neuesten Stand zu halten. Verwaltungsräte, Geschäftsführer usw. hatten bis zum 30. September 2019 Zeit, die Angaben über die wirtschaftlichen Eigentümer elektronisch an das UBO-Register zu übermitteln.